AGB & Hausordnung – Hotel Rosenhaus GmbH, Hauptstr.43 42555 Velbert-Langenberg
I. Vertragsgrundlagen
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese Bedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern sowie alle weiteren Leistungen des Hotels. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags (Buchungsbestätigung) zustande. Das Zimmer darf nur durch die gebuchte Personenanzahl genutzt werden; eine Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung.
2. Leistungen, Preise & Zahlung
Das Hotel stellt die gebuchten Zimmer bereit; der Kunde zahlt die vereinbarten Preise. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Das Hotel darf bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
3. Rücktritt des Kunden (Stornierung) & No-Show
Ein Rücktritt ist nur bei Vereinbarung oder gesetzlichem Recht möglich. Es kann nur schriftlich per Mail kostenfrei innerhalb der Frist laut
Buchungsbestätigung storniert werden. Bei Nichtanreise oder verspäteter Absage gelten folgende Pauschalen (abzüglich
ersparter Aufwendungen):
4. Rücktritt des Hotels
Das Hotel darf zurücktreten, wenn Vorauszahlungen fehlen oder sachlich gerechtfertigte Gründe (z. B. höhere Gewalt, Pandemien, Zahlungsverzug bei Anzahlungen oder Vorauszahlungen, Irreführung und irreführende Angaben, Rufschädigung) die Erfüllung unmöglich machen.
II. Aufenthalt & Nutzung
1. An- und Abreise & Meldepflicht
Check-in ab 15:00 Uhr, Check-out bis 11:00 Uhr. Bei verspäteter Räumung fallen bis 18:00 Uhr 50 %, danach 100 % des Preises an (Entlastungsbeweis möglich). Gemäß §§ 29, 30 BMG ist der Meldeschein wahrheitsgemäß auszufüllen.
2. Spätanreise & Zugangssystem
Anreisen nach 18:00 Uhr sind vorab anzuzeigen (Check-in via Schlüsseldepot). Zugangscodes sind geheim zu halten.
3. Hunde & Haustiere
Buchung: Anmelde- und kostenpflichtig. In öffentlichen Bereichen gilt Leinenpflicht; Polstermöbel und Betten sind tabu. Der Gast versichert, dass das mitgeführte Tier frei von Parasiten (z. B. Flöhe, Zecken) ist. Sollte durch das Tier ein Ungezieferbefall entstehen, haftet der Gast für die Kosten der professionellen Schädlingsbekämpfung sowie den daraus resultierenden Mietausfall des Zimmers. Bei Verdacht unsererseits auf eingebrachtes Ungeziefer durch Gäste greift das Hausrecht (Gefahrenabwehr, Sorgfalspflicht). Eine Sonderreinigung wird bei Verschmutzung berechnet."
4. Nichtraucher-Regel & Brandschutz
Nichtraucherhotel. Zuwiderhandlung kostet eine Reinigungspauschale von 150,00 € (höhere Schäden vorbehalten). Das Auslösen der Brandmeldeanlage durch Rauchen führt zur vollen Kostenübernahme des Feuerwehreinsatzes.
5. E-Mobilität
Das Laden von Akkus für E-Autos oder E-Bikes auf den Zimmern oder über das hausinterne Stromnetz ist aus Sicherheitsgründen untersagt, sofern keine dafür vorgesehenen Vorrichtungen vorhanden sind.
6. WLAN-Nutzung
Nutzung auf eigene Gefahr. Rechtswidrige Handlungen sind untersagt; der Gast stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter (Störerhaftung) frei.
III. Haftung & Sicherheit
1. Haftung des Gastes & Schlüsselverlust
Der Gast haftet für schuldhafte Schäden. Bei Schlüsselverlust wird eine Pauschale von 250,00 € für den Austausch der Schließanlage fällig (Nachweis geringeren Schadens möglich).
2. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet gemäß §§ 701 ff. BGB. Für Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen; die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung ist ausgeschlossen (außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit). Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
3. Hausordnung & Nachtruhe
IV. Schlussbestimmungen
Datenschutz erfolgt gemäß DSGVO. Das Hotel nimmt nicht an
Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist
Velbert; es gilt deutsches Recht. Sollten Klauseln unwirksam sein, bleibt der
Restvertrag bestehen (Salvatorische Klausel).